Skiclub Taufkirchen e.V.

Unser Hygienekonzept


Corona Pandemie – Schutz- und Hygienekonzept

Stand vom 14. Januar 2022

Wir freuen uns, in der Saison 2021/22 wieder Kurse für unsere Mitglieder anbieten zu können. Unser oberstes Ziel ist es dabei, dass der Sport in der Natur weiterhin mit großer Freude und möglichst sicher durchgeführt werden kann. Sport und Bewegung an der frischen Luft fördert die Gesundheit und kann besonders für die Entwicklung junger Menschen von großer Bedeutung sein. Zudem lässt sich der Abstand leichter einhalten und das Infektionsrisiko ist an der frischen Luft gering.

Auf Basis der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von der Staatsregierung führen wir unsere Kurse nach der „2G“ Regelung durch.

Nachzulesen unter

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15/true

Oder vereinfacht über den BLSV

https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2022/01/2022-01-13_Schreiben-an-Vereine.pdf

Bitte beachtet, dass sich die gesetzlichen Vorgaben jederzeit ändern können und wir unsere Regelungen dann kurzfristig anpassen müssen. Informiert euch kurz vor Kursbeginn noch einmal über die aktuellen Auflagen.

Damit ihr euch Rund um den Kurs sicher fühlen könnt, haben wir dieses Hygiene- und Schutzkonzept ausgearbeitet.

Alle Kursteilnehmer werden im Vorfeld über unser aktuelles Schutzkonzept informiert und sind verpflichtet, die Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten

(Nichteinhaltung der Regeln bedeutet Kursausschluss ohne Erstattung der Teilnahmegebühr).



Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs

Unsere Kurse werden bis auf Weiteres nach der sogenannten „2G“ Regelung durchgeführt: Dies bedeutet konkret, dass Personen ab 14 Jahren folgenden Nachweis vor Kursantritt benötigen und vorlegen müssen:

  • Gültiger Impfnachweis oder Nachweis einer überstandenen Covid19-Infektion
  • In Zusammenhang mit einem gültigen Ausweisdokument

Sonderregelung für Kinder/Schüler:

  • Kinder unter 14 Jahren müssen keinen „2G“ Nachweis erbringen
  • Schüler sind ohne Altersbegrenzung mit Vorlage eines Schülerausweises von der 2G Regel bis einschließlich 9. Februar 2022 befreit
  • Für Jugendliche ab 14 Jahren, die keinen Schülerausweis vorlegen können, gilt die „2G“ Regelung wie bei einem Erwachsenen

Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen vor Kursbeginn

Vor Antritt des Kurses müssen alle die Teilnahmevoraussetzungen nachweisen und zwar spätestens bei der Anmeldung beim Übungsleiter am Kurstag:

  • Vorzeigen des gültigen Impf- bzw. Genesenenzertifikats in der CovPass App oder Corona Warn-App oder als ausgedrucktes Dokument
  • Prüfung der Gültigkeit des Zertifikats
  • Vorzeigen des Schülerausweises bzw. der Schulbestätigung
  • Immer im Zusammenhang mit einem gültigen Ausweisdokument

Um den Zeitaufwand für die Überprüfung am jeweiligen Kurstag möglichst gering zu halten, bitten wir die Dokumente griffbereit und sortiert vorzuhalten.

Zu Ihrer Sicherheit gelten zusätzlich folgende Verhaltensregeln


Generelle Sicherheits- und Hygienemaßnahmen:

  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m an allen Treffpunkten im Innen- wie Außenbereich
  • Ansammlungen vermeiden
  • Verpflichtendes Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ab einem Alter von 6 Jahren (Hinweis: Kinder/Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren können eine medizinische Maske tragen, ab 16 Jahre ist es verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen)
  • Einhaltung der Hygieneregeln (ausreichendes Händewaschen und/oder Händedesinfektion)
  • Nutzung der Corona-Warn-App

Allgemeine Infos, Maßnahmen und Pflichten Rund um den Kurs:

  • Kursbuchung ausschließlich kontaktlos online
  • Impfnachweis oder Nachweis einer überstandenen Covid19-Infektion muss vor Kursantritt vorgelegt werden
  • Informationspflicht der Teilnehmer und Übungsleiter bei Covid19 Erkrankung, Infektionsverdacht oder Quarantäne
  • Lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Kurszusammensetzung

Skigebiete und Liftbetreiber:

Grundsätzlich gelten die Regeln und Vorschriften des örtlichen Liftbetreibers in der aktuellen Fassung. Um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren wählen wir wenig frequentierte Skigebiete

Mittagspausen:

In den verschiedenen Hütten gelten teilweise unterschiedliche Vorschriften und Regelungen, diese müssen von uns eingehalten werden.

  • Auswahl von Gastronomiebetrieben mit Hygiene- und Schutzkonzept
  • Gestaffelte Pausenzeiten sowie Anpassung an die Kursdauer
  • Wann immer möglich ist der Außenbereich von Gastronomiebetrieben zu nutzen
  • Bei Pausen im Rahmen der Gruppe ist jederzeit auf den Mindestabstand zu achten
  • Begleitete Kinder sollten möglichst im Rahmen der eigenen Familie Pause machen und zur vereinbarten Uhrzeit wieder zurück zum Kurs kommen

Kursbetrieb:

  • Der Unterricht findet grundsätzlich im Freien statt, das Infektionsrisiko ist gering
  • Wo immer der Mindestabstand eingehalten wird, ist ein Mund-/Nasenschutz auf der Piste nicht notwendig
  • Sobald der Mindestabstand voraussichtlich nicht eingehalten werden kann (z. B. Zwergerlkurse) oder grundsätzlich nicht eingehalten werden kann ist ein Mund-/Nasenschutz notwendig
  • Kleine Kursgruppen, limitierte Teilnehmerzahl

Ausschluß von Teilnehmern und Übungsleitern:

  • Kursausschluss von Covid-19 Infizierten, Menschen mit Covid-19 typischen Symptomen oder Menschen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
  • Personen, die in den 14 Tagen vor Kursbeginn in einem vom RKI ausgewiesenen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet waren (Aktuelle Info des RKIs)

Ein Kursausschluss erfolgt nicht, wenn ein gültiger PCR Test (nicht älter als 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Testung) nachgewiesen wird.

Sollten Teilnehmer oder Übungsleiter während des Kurses Krankheitssymptome entwickeln, sind sie verpflichtet, den Skiclub Taufkirchen e.V. ohne Verzögerung unter 0156 – 784 585 67 zu informieren. Alle erforderlichen Maßnahmen werden dann eingeleitet.


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